Verfügung über Dinge: Historische und aktuelle Perspektiven des Eigentums im Wandel
Zu den unterschiedlichsten Zeiten in der Geschichte durften die unterschiedlichsten Personen über Dinge verfügen, waren explizit von der Verfügung über Dinge ausgeschlossen oder wurden selbst zum Ding und man verfügte über sie.
Diese Verfügungsprozesse sollen in den nun folgenden Blogposts zu unterschiedlichen Zeiten in der Geschichte näher beleuchtet werden. In der Betrachtung der unterschiedlichen historischen „Spotlights“ und den darin wirkenden Subjekten wird untersucht, wann und warum wer über was oder wen verfügen konnte.
Warum bedurfte es eines aufwendigen Rituals, um Herdentiere, Sklaven oder Grundstücke zu verkaufen? Wie konnte es sein, dass sich ein römischer Erbe seines Erbes entledigen konnte? Warum konnte im 19. Jahrhundert eine juristische Person über Eigentum verfügen, obwohl diese doch gar kein Mensch mit eigenem Verfügungswillen war?
Warum wurde indigenen Gruppen Amerikas abgesprochen, überhaupt Eigentum zu haben und darüber zu verfügen, nur weil sie sich die Natur nicht mit der gleichen unaufhörlichen Mutwilligkeit aneigneten wie diejenigen, die mit Schiffen über das Meer gekommen waren? Wie haben sich Frauen in der Frühen Neuzeit Möglichkeiten geschaffen, über ihr Eigentum und Erbe zu verfügen?
Welche Qualitäten musste ein in Frage kommendes Eigentumssubjekt aufweisen, um Verfügungsrechte zugestanden zu bekommen und wie formt diese Sichtweise auf Eigentumssubjekte unser Verständnis der Institution des Privateigentums von heute?
Indem die verschiedenen „Spotlights“ und die in ihr über Objekte verfügenden Subjekte genauer betrachtet und verglichen werden, ergeben sich Gemeinsamkeiten und Unterschiede, aber vor allem ein Bild des Wandels, wann wer warum über Eigentum verfügen durfte und welche Legitimationsargumentationen damit verbunden waren.
Über die nächsten Wochen werden die hier angeschnittenen Themen in Form von Blogposts auf die unterschiedlichen Spielarten von Verfügungen eingehen und so ein Licht auf den Wandel des Eigentumsbegriffs werfen.