Arbeitsgruppe 1 Eigentumssubjekte: Verfügungsgewalt und Übertragung
Programm Arbeitsgruppe 1: Eigentumssubjekte
Wer in welcher Weise als Eigentumssubjekt zählt, lässt sich unter mindestens vier Gesichtspunkten untersuchen: Erstens steht bei natürlichen Personen anhaltend zur Debatte, inwiefern und weshalb bestimmte Gruppen (Frauen, Migrant*innen, Nichtweiße) strukturell unterprivilegierten Zugang zu Eigentum haben; zweitens fragt sich bei juristischen Personen wie Unternehmen oder Kommunen, wie der Zugriff auf Eigentumsgüter konkret geregelt und zwischen den beteiligten Akteuren aufgeteilt ist; drittens sind generell erhebliche Variationen und Wandlungen in den Eigentumssubjekten zugeschriebenen Verfügungsrechten beobachtbar; viertens ist von Bedeutung, unter welchen Bedingungen Eigentumssubjekte über ihren Zugang zu Eigentum nicht nur ökonomische Ressourcen, sondern (auch) politischen Einfluss erlangen.
Ein besonderer Akzent dieser Arbeitsgruppe liegt auf dem Transfer zwischen Eigentumssubjekten. Eigentum wird verschenkt, vererbt, gestiftet und gespendet, geschuldet, gestohlen, besteuert, enteignet, privatisiert, geteilt, ersessen oder gewonnen, wobei diese Übertragungsweisen in unterschiedlichem Ausmaß rechtlich kodifiziert, sozial erwünscht, legal und/oder üblich sind. Während der Forschungsstand zu einzelnen Modi des Transfers umfangreich ist – dies gilt insbesondere für die Themenfelder Erbschaft, Besteuerung und Privatisierung –, steht auch für die Übertragung von Rechten zwischen Eigentumssubjekten eine systematisierende Zusammenführung aus.
Die Arbeitsgruppe ist interdisziplinär zusammengesetzt aus Soziologie, Politikwissenschaft, Geschichts-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und Südasien-Studien.