June 23, 2026
Im Dickicht der Skripte: Horizontale und vertikale Strukturen des Eigentums
Vielleicht wäre es ein wenig vermessen, zu behaupten, die moderne Ideengeschichte des Eigentums beginne mit den Pflanzen. Aber vielleicht ist es auch nicht ganz so weit hergeholt: Begründet nicht John Locke das Recht an der Eichel auf dem Waldboden damit, dass man sich nach ihr gebückt hat? Und besteht nicht Jean-Jacques Rousseau umgekehrt darauf, dass die Früchte der Erde uns allen, die Erde selbst aber niemandem gehöre?
Freilich ist heute vieles anders als zu den Zeiten von Locke und Rousseau, sowohl was das Eigentum angeht als auch die Pflanzen. Wenn wir heute über das Eigentum an Pflanzen sprechen, dann geht es uns nicht mehr nur um die Pflanze als Frucht und Lebensmittel. Pflanzen sind heute auch Produktionsmittel, wissenschaftliche und technische Objekte, Kulturerbe, Zierde und Freizeitbeschäftigung. Pflanzen zu besitzen oder sein Eigentum zu nennen ist damit vieldeutig geworden: In welcher Form oder Funktion, so lautet die Frage, kann uns eine Pflanze überhaupt gehören?
Tatsächlich hat sich über die letzten rund 100 Jahre einiges geändert, was das Eigentum an Pflanzen angeht. Heute kann man ein und dieselbe Pflanze in der Theorie mit rund einem Dutzend unterschiedlicher Eigentumsformen und -regime an sich binden: Sacheigentum, Sortenschutz, Patente, Pflanzenpatente, Markenschutz, Hybridsysteme und Terminatortechnologien, geschützte Herkunftsbezeichnungen, Gemeinschafts- und nationale Ansprüche im Rahmen des Nagoya-Protokolls, ergänzende Schutzzertifikate, Betriebsgeheimnisse, Nutzungsvereinbarungen und vielleicht noch einige mehr. Nicht alle davon lassen sich voneinander trennen und auch nicht alle fußen vorrangig auf rechtlichen Grundlagen – der technische Fortschritt hat es in vielen Bereichen möglich gemacht, rechtliche Lücken mit molekularen oder zellulären Mechanismen zu schließen: etwa, indem man Pflanzen so kreuzt, dass sich ihre Genome in nachfolgenden Generationen heillos durchmischen; indem man ihnen Gene einsetzt, die die Samenbildung gänzlich unterbinden; oder indem man ansonsten ununterscheidbare Pflanzen mittels molekularem Fingerabdruck identifiziert.
Besitzverhältnisse im Paragrafendschungel
Das hat Konsequenzen dafür, was man mit Pflanzen in ihren unterschiedlichen Formen tun und lassen kann. Nur, weil etwa ich einen Sack Saatgut gekauft habe, heißt das nicht, dass ich damit tun und lassen kann, was ich will. Als Landwirt:in dürfte ich ihn zwar aussäen und ernten. Würde ich die Ernte aber wieder aussäen, würde ich in vielen Fällen das Sortenschutzrecht verletzen, ein geistiges Eigentumsrecht speziell für gezüchtete Pflanzen, das auch nach dem Verkauf in den Händen des Züchters oder der Züchterin verbleibt. Aber auch letztere müssen beim Züchten auf der Hut sein, dass sie trotz der Freiheiten, die ihnen der Sortenschutz einräumt, nicht etwa gegen die rechtlich festgeschriebenen Ansprüche verstoßen, die etwa eine Biotechnologiefirma durch Patente oder ein Herkunftsstaat durch das Nagoya-Protokoll auf einzelne Pflanzengene hat.
In vielerlei Hinsicht ähnelt die Situation damit der im Bereich digitaler Medien, bei denen die erleichterte Vervielfältigung zu ganz neuen Nutzungsformen – Sampling, massenhaftes Teilen, Fanfiction, Einbindung auf selbstgestalteten Webseiten – geführt hat, Nutzer:innen dabei aber auch immer wieder die Erfahrung machen, dass sie damit in Konflikt zu den Eigentumsansprüchen von anderen an diesen Medien geraten. Pflanzen und Saatgut fügen dieser Gemengelage noch zwei weitere Komplexitätsaspekte hinzu. Einerseits ist hier der Übergang zwischen physischen und digitalen Eigentumsobjekten weniger eindeutig: Ist etwa die genetische Sequenz einer Pflanze ein immaterielles oder ein molekulares Objekt? Und andererseits stellt sich bei Pflanzen noch stärker als bei digitalen Medien die Frage, wer von dieser Verschiebung der gewohnten Eigentumsverhältnisse profitiert: Allein im genannten Beispiel sind bereits vier Parteien involviert, die sich nicht einfach als Produzent:innen bzw. Konsument:innen des Eigentumsobjekts begreifen lassen.
Von der politischen Ökonomie zur Kulturökonomie
Wie kann man dann aber die neuen Eigentumsverhältnisse in der Pflanzenzüchtung soziologisch verstehen? Bereits vor rund 40 Jahren stellte der Soziologe Jack Kloppenburg in seinem Buch "First the Seed" die These auf, dass immer neue Eigentumsrechte dazu führten, dass vor allem Kleinlandwirt:innen schleichend die Kontrolle über ihr Saatgut – vielleicht ihr wichtigstes Betriebsmittel – von Saatgutkonzernen entzogen würde. Damit stellt sich Kloppenburg in die Tradition der politischen Ökonomie und ihrer Kritik am Privateigentum, dessen Ausbau stets auf der Enteignung Dritter fußt.
Aus Perspektive der Landwirtschaft hat Kloppenburg Recht behalten: Das Recht, kommerziell gekauftes Saatgut wiederaussäen zu dürfen, ist seit seinem Buch in vielen Teilen der Welt durch UPOV (International Convention for the Protection of New Varieties of Plants), dem globalen Sortenschutzabkommen, weiter geschwächt worden. Das erhöht den Druck auf oft kapitalschwache Kleinbetriebe, Saatgut neu zu erwerben statt es selbst aus der Ernte des Vorjahres zu ziehen. Rousseaus Mahnung scheint daher heute so aktuell wie Lockes Aneignung der Eichel naiv.
Aber sobald man die Perspektive der Landwirtschaft verlässt und die der Züchtungsbranche einnimmt, stellt sich das Bild bereits anders dar: Patente auf Pflanzengene und -eigenschaften etwa, wie sie seit den 1980er Jahren in den USA und etwas später auch in Europa erteilt wurden, betreffen weniger die Praxis der Landwirt:innen als die der Züchter:innen, indem sie die freie Nutzung von Saatgut zur Kreuzung und Züchtung, die der Sortenschutz eigentlich zulässt, rechtlich unterbinden. Das Patentrecht schlägt also den Sortenschutz, der wiederum das Sacheigentum von Bauern und Bäuerinnen aushebelt. Aber ist es so einfach?
Die Situation verkompliziert sich noch weiter, wenn man weiß, dass es auch klassische Züchtungsunternehmen gibt, die eigentlich auf den Sortenschutz setzen, in den vergangenen Jahren aber fleißig defensiv patentiert haben, während wiederum einige Biotechnologiekonzerne zwar die Ausweitung von Patenten auf Pflanzen befürworten, ihr Patentportfolio aber gleichzeitig stark entschlackt haben und in wichtigen Grundsatzentscheidungen am Europäischen Patentamt Beschwerde gegen Patente auf Pflanzen eingelegt haben.
Beide, traditionelle mittelständische Züchtungsunternehmen und globale Biotechnologiekonzerne, wenden sich wiederum gegen die Auflagen im Rahmen des Nagoya-Protokolls. Es erlaubt den Zugriff auf wilde Pflanzen und ihre Gene nur noch nach vorheriger Gestattung der Herkunftsländer und ortsansässigen indigenen Gemeinschaften sowie gegen Vergütung. Die Unternehmen sehen ihr Geschäftsmodell bedroht – nicht so sehr durch die eher dürftigen Zahlungen, die in diesem Rahmen anfallen, sondern vielmehr durch widersprüchliche Regelungen und Rechtsunsicherheit bei der Nutzung von genetischen Ressourcen. Umgekehrt beklagen die Herkunftsländer, dass diese Regelungen noch nicht weit genug gehen und etwa digitale Gensequenzen nicht berücksichtigen. Anders als in Kloppenburgs Deutung ist also nicht ohne Weiteres klar, wer von der allgemeinen Ausweitung und wechselseitigen Überformung von Eigentum an Pflanzen profitiert.
Was alle beteiligten Parteien gemeinsam haben, ist, dass sie ihre berechtigten Interessen – Selbstbehauptung, Einkommen, Planbarkeit, Rechtssicherheit – sowohl durch die Eigentumsrechte der anderen Parteien bedroht sehen als auch versuchen, diese Interessen durch die Stärkung ihrer eigenen Eigentumsansprüche zu erhärten. Über jeden Weizenhalm, jede Ackerbohne und jede Tomate legt sich damit ein Geflecht aus widersprüchlichen Eigentumsregimes, das die Pflanze virtuell in einzelne Schichten oder Bestandteile zerlegt, die sich in der Praxis aber nicht trennen lassen. Das „Bündel von Rechten und Pflichten“ des Eigentums löst sich zunehmend in seine Einzelstränge auf. Im Dickicht dieser widersprüchlichen Zugriffe, Ansprüche und Rechte verheddern sich dabei alle Parteien. Auf dieses Problem wissen sie jedoch meist nur damit zu reagieren, weitere Eigentumsansprüche anzumelden und einzuklagen.
Wir haben es also nicht nur mit einer politischen, sondern auch einer kulturellen Ökonomie des Eigentums zu tun: Offenbar ist Eigentum nicht nur die naheliegende, sondern auch die einzig denkbare Antwort auf alle möglichen Probleme; selbst solche, die es selbst hervorruft. Je mehr das Eigentumsdickicht wuchert, desto unklarer wird, wer hier eigentlich wem etwas wegnimmt und wem es stattdessen zustünde – zu unterschiedlich sind die Definitionen der Pflanze, zu verschieden die Selbstverständnisse, zu divers die zahlreichen Arten und Weisen, in denen aus Pflanzen Wert erwächst.
Die neue Tiefe des Eigentums
Diese Situation offenbart zum einen, wie selbstverständlich Eigentum in der modernen Welt geworden ist. Zum anderen zeigt sie aber auch auf, wie unklar eigentlich ist, was mit diesem Begriff gemeint ist. Der Kulturhistoriker Hannes Siegrist hat den Siegeszug des Eigentums in der Moderne unter dem griffigen Konzept der "Propertisierung" berschrieben. Zumeist stellen wir uns darunter eine Ausdehnung von privaten Eigentumsansprüchen in der Horizontale oder der Fläche vor: Vermeintlich unbewohntes Land wird in Besitz genommen; vormalige Allmenden werden parzelliert und eingezäunt; Dinge, die gestern noch klar außerhalb des Eigentumsrechts lagen, werden morgen schon im Geltungsbereich von Patenten und Urheberrecht liegen. So kritisch wir diese Einschließung der Welt ins Eigentum sehen mögen, so gelegen kommt sie doch auch unserer Kritik: Gerade, weil der Kuchen in der Horizontale zerteilt wird, können wir sehr gut feststellen, wie groß die einzelnen Stücke sind, wer zu viel und wer zu wenig abbekommt.
Wie Isabel Fechtner zuletzt so anschaulich für die Tiefsee gezeigt hat, lässt sich Propertisierung aber auch anders verstehen: Als eine Expansion des Eigentums in der Vertikalen. Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte sind durch die technische Erschließung immer tieferer Bereiche des Meeres neue Begehrlichkeiten erwachsen, was zu neuen rechtlichen Regimes für unterschiedliche Wassertiefen geführt hat. Das Ergebnis ähnelt verblüffend der Gemengelage bei den Pflanzen: Wem etwa der Meeresboden gehört, dem gehört nicht unbedingt die Wassersäule, die darübersteht, ebenso wie die Oberfläche, die sie abschließt, wiederum anderen Gesetzen unterliegt. Diese Überlagerung unterschiedlicher Eigentumsinteressen lässt sich auf das Bild des Kuchens übertragen, für den sich nicht ohne Weiteres eine gerechte vertikale Verteilung von Boden, Füllung und Glasur finden lässt – zumindest sobald man damit anfängt, die einzelnen Schichten zu verteilen. Dieser Effekt stellt sich nicht nur bei Saatgut oder der Tiefsee ein, er tritt zunehmend auch bei anderen Gegenständen zutage, die sich rechtlich in eine Vielzahl überlagernder und widersprüchlicher Ansprüche aufzulösen scheinen, seien es digitale Bücher oder Kinderspielzeug.
Zurück zum Eigentum?
Was aber wäre die Lösung für die zunehmend verworrenen Eigentumsverhältnisse? Die Antwort der einzelnen Akteur:innen in der Saatgutbranche beschränkt sich zumeist darauf, das ihnen jeweils gelegene Eigentumsregime zulasten der anderen zu stärken. Daraus erwächst aber nicht unbedingt ein Anspruch auf den gesamten Kuchen oder die komplette Pflanze. Vielmehr erwarten Züchter:innen, dass das Saatgut auch nach Stärkung ihrer Ansprüche weiterhin von Landwirt:innen angebaut wird. Auf gleiche Weise baut auch das Nagoya-Protokoll darauf, dass auch weiterhin biotechnologische Wertschöpfung im globalen Norden stattfindet, damit ein Teil von ihr zurück in den globalen Süden fließen kann. Propertisierung heißt hier eben nicht mehr, sich das Eigentumsobjekt als Ganzes einzuverleiben.
Umgekehrt wäre das aber die Voraussetzung dafür, überhaupt wieder eine politökonomische Kritik des Eigentums in Stellung zu bringen: Erst, wenn das Eigentum vertikal ungeteilt ist, kann man sich daran machen, es in der Horizontalen neu zu verteilen. Damit würde aber ironischerweise eine ungeteilte Sachherrschaft zum normativen Fluchtpunkt der Eigentumskritik. In der praktischen wie der philosophischen Reaktion auf das wuchernde Eigentumsdickicht zeigt sich eine Art Utopie des Eigentums, die von klar demarkierbaren Verhältnissen träumt, aber eben auch eine Vergangenheit zum Maßstab nimmt, die von vermeintlich eindeutigeren Eigentumsverhältnissen geprägt war.
Aber womöglich zeigt der aktuelle Wildwuchs der Eigentumsregime in der Pflanzenzüchtung und anderswo damit auch bereits in die Richtung einer Lösung. Schließlich haben auch Häuser, Land, Waren, oder Firmen stets verschiedenen Personen gleichzeitig gehört – nur eben auf unterschiedliche Weise. Das „vertikal ungeteilte“ Eigentum der Vergangenheit war ein Effekt einer erfolgreichen sozialen Rahmung: von Institutionen, Konventionen und Arrangements, die dafür sorgten, dass sich die Praktiken, die an all den Rechten und Ansprüchen hingen, nicht in die Quere kamen. Dass sie das heute tun, liegt an der veränderten Materialität der Dinge ebenso wie an den Institutionen der Gesellschaft, die anders als in der Vergangenheit nicht mehr in der Lage scheinen, Ordnung in die Bündel von Eigentumsansprüchen zu bringen, die die Gesellschaft durchziehen. Wenn also weder die Akteur:innen noch die kritische Soziologie sich vom Gedanken des Eigentums trennen können, dann gilt es, die Frage zu stellen, wo und wie neue Pfade durch sein wucherndes Dickicht gebahnt werden können.
Veit Braun ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Umweltsoziologie an der Universität Augsburg mit Schwerpunkt Sozial-Ökologische Transformation, Resilienzdesign und Klima Zentrum für Klimaresilienz.